Tarifvertragsrecht

Das Tarifvertragsrecht stellt vor allem für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einen wichtigen Rechtsbereich dar. Durch diesen soll die Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen im wirtschaftlichen Sinne gewährleistet werden. Es dient als Grundlage für die Schließung von Tarifverträgen und gleichzeitig zur Schaffung von Gewerkschaften. 

Im Vordergrund des Tarifvertragsrecht stehen die Grundlagen für die Gestaltung und auch für die Geltung von Tarifverträgen. Aufgrund der geringen Anzahl der Paragraphen (13) steht den Vertragsparteien ein großer Spielraum zu. Durch diese Vorgabe soll lediglich auf 

  • Inhalt und Form des Tarifvertrages, 
  • die Definitionen der Tarifvertragsparteien sowie
  • auf den Geltungsbereich des Tarifvertrages 

hingewiesen werden. 

In diesem Rahmen spielt auch die Tarifautonomie eine entscheidende Rolle. Durch dieses Prinzip können mindestens zwei Parteien ohne Einflussnahme durch den Staat einen Tarifvertrag aushandeln. 

Art. 9 GG dient im Tarifvertragsrecht als Basis. Aufgrund dessen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Möglichkeit und Garantie, sich frei zu organisieren. Außerdem werden Aussperrungen und auch Streiks als legitime Arbeitskampfmittel anerkannt und sind somit nicht rechtswidrig. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Tarifvertragsrecht näherbringen, die wichtigen Punkte für einen solchen Tarifvertrag darlegen und die Rechte und Pflichten in diesem Rahmen erläutern.